I.
Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer größeren Wohnanlage.
In der Teilungserklärung vom 20.7.1979 ist unter der Überschrift "Laden-Anbau" Folgendes aufgeführt:
Miteigentumsanteil zu 19,438/1000, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Ladenlokal im Erdgeschoss und Nebenräumen im Kellergeschoss, Aufteilungsplan 100 und 100a.
Mit notarieller Urkunde vom 15.10.1982 erfolgte ein Nachtrag zur Teilungserklärung, in dem der Miteigentumsanteil im so genannten Ladenanbau wie folgt bezeichnet wurde:
Miteigentumsanteil zu 22,443/1000, verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Erdgeschoss gelegenen Ladenraum samt Ladenkeller und Nebenräumen im Kellergeschoss, Aufteilungsplan Nr. 100 und 100a.
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