Der Beklagte zu 2) hat mit einem am 12. Februar 2002 beim Gericht eingegangenen Schriftsatz Berufung gegen das am 21. Dezember 2000 verkündete und ihm am 12. Januar 2001 zugestellte Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des Landgerichts Berlin - Az.: 12 O 397/00 - eingelegt. Wegen des Inhalts dieses Urteils wird auf dessen Tatbestand und dessen Entscheidungsgründe Bezug genommen.
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