KG - Urteil vom 27.06.2002
8 U 43/01
Normen:
BGB § 138 Abs. 1 ; BGB § 138 Abs. 2 ; BGB § 535 Satz 2 (a.F.) ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 345
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 21.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 397/00

Ausnutzung einer subjektiven Zwangslage als Voraussetzung für die Annahme einer wucherischen Mietpreisabrede

KG, Urteil vom 27.06.2002 - Aktenzeichen 8 U 43/01

DRsp Nr. 2002/13898

Ausnutzung einer subjektiven Zwangslage als Voraussetzung für die Annahme einer wucherischen Mietpreisabrede

Lückenhafte Deutschkenntnisse begründen für sich allein noch keine Unerfahrenheit im Sinne einer mangelnden Lebens- und Geschäftserfahrung.

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1 ; BGB § 138 Abs. 2 ; BGB § 535 Satz 2 (a.F.) ;

Tatbestand:

Der Beklagte zu 2) hat mit einem am 12. Februar 2002 beim Gericht eingegangenen Schriftsatz Berufung gegen das am 21. Dezember 2000 verkündete und ihm am 12. Januar 2001 zugestellte Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des Landgerichts Berlin - Az.: 12 O 397/00 - eingelegt. Wegen des Inhalts dieses Urteils wird auf dessen Tatbestand und dessen Entscheidungsgründe Bezug genommen.