Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen die in dem Beschluss des Landgerichts vom 30. März 2005 getroffene Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Erstbeschwerdeverfahrens ist gemäß §§ 45 Abs. 1 WEG, 27 Abs. 2,
In dem vorliegenden Fall einer isolierten Anfechtung der nach Rücknahme der Erstbeschwerde ergangenen Kostenentscheidung des Landgerichts ist das Rechtsmittel zulässig, wenn auch gegen die Hauptsache ein Rechtsmittel zulässig gewesen wäre und wenn der Betrag der Kosten 100 EUR übersteigt.
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