I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Die Wohnungseigentümer beschlossen am 13.7.2001:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Auswechseln sämtlicher Fenster (Farbe weiß) in Auftrag zu geben. Die Arbeiten sind an die Firma L. gemäß vorliegendem Angebot vom 31.5.2001 zu vergeben. Ausführungszeitpunkt: Frühjahr 2002.
Der Vollzug des Beschlusses wurde bis zur Abstimmung über die gesamte Haussanierung zurückgestellt. Die geplanten Fenster sollen aus weißem Kunststoff bestehen, jedoch in Form, Aufteilung und Größe den bisherigen Fenstern entsprechen. Der geplante Austausch der Fenster soll etwa 35.790 EUR kosten. Die Wohnungseigentümer verfügten im Jahr 2001 über eine Instandhaltungsrücklage von rund 4.000 EUR.
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