Die Antragsteller begehren die Ungültigerklärung zweier Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 26. April 2001 zu TOP I. 2 und 3, die die Sanierung der Treppenaufgänge in der Wohnungseigentumsanlage betreffen.
Die Tagesordnung der Eigentümerversammlung vom 26. April 2001 enthielt u.a. die folgenden Punkte (TOP):
"I. Beschlussfassungen
Sonderumlage in Höhe von 100.000,- DM für die Sanierung der Treppenaufgänge und Eingangstüren
Die Wahl der auszuführenden Firma (Kostenvoranschläge vorhanden)
Die Farbabstimmung für Wände, Geländer etc.
II. Verschiedenes."
In der Eigentümerversammlung vom 26, April 2001 wurden zu TOP I. mehrheitlich die folgenden Beschlüsse gefasst:
"TOP I.-1.:
.... Es wird eine Sonderumlage in Höhe von 100.000,- DM zur Finanzierung der Sanierung der Treppenaufgänge und Eingangstüren beschlossen.
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