Automatische Verlängerung eines Wohnraummietverhältnisses auf bestimmte Zeit
LG Gießen, Urteil vom 12.04.2000 - Aktenzeichen 1 S 433/99
DRsp Nr. 2004/1605
Automatische Verlängerung eines Wohnraummietverhältnisses auf bestimmte Zeit
Die Vereinbarung, dass sich ein befristetes Mietverhältnis über Wohnraum mangels Kündigung jeweils um bestimmte Zeit verlängert, ist auch dann wirksam, wenn der Verlängerungszeitraum bis zum Monatsletzten läuft. Das Verbot des § 565 Abs. 2 Satz 4 BGB gilt nicht für die Beendigung befristeter Mietverhältnisse.