BayObLG - Beschluss vom 17.11.2000 (2Z BR 96/00)
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten zu 1 verwaltet wird. Am 16.6.1999 beschlossen die Wohnungseigentümer unter Tagesordnungspunkt [...]