I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die vom weiteren Beteiligten verwaltet wird. Dem Antragsteller gehören die Wohnungen Nr. 13 und 14, die vermietet sind.
Am 4.7.1996 genehmigten die Wohnungseigentümer unter Tagesordnungspunkt (TOP) 3 die Jahresabrechnung für das Jahr 1995 und erteilten dem Verwalter für dieses Jahr Entlastung.
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