BayObLG - Beschluss vom 04.08.2000 (2Z BR 4/00)
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird und aus zehn Wohnungen, einem Laden und drei Garagen besteht. In der [...]