BayObLG - Beschluß vom 16.06.2000 (2Z BR 20/00)
I. Die Antragsteller, die Antragsgegnerinnen und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer im Jahr 1986 errichteten, aus sechs Wohnungen bestehenden Wohnanlage. Den beiden Antragstellern gehört seit [...]