BayObLG - Beschluß vom 20.04.2000
2Z BR 22/00
Normen:
WEG § 3 ; GVG § 17a;
Fundstellen:
FGPrax 2000, 144
NJW-RR 2000, 1540
NZM 2000, 665
ZfIR 2000, 462
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 14 T 7446/99
AG Fürth (Bay.) 7 UR II 116/98 ,

Entstehen einer Eigentümergemeinschaft durch Teilungsvertrag

BayObLG, Beschluß vom 20.04.2000 - Aktenzeichen 2Z BR 22/00

DRsp Nr. 2000/4886

Entstehen einer Eigentümergemeinschaft durch Teilungsvertrag

»1. Bei Begründung von Wohnungseigentum durch einen Teilungsvertrag nach § 3 WEG kann eine werdende Eigentümergemeinschaft grundsätzlich nicht entstehen.2. Ist über die Frage, ob das Prozeßgericht oder das Wohnungseigentumsgericht zuständig ist, entgegen § 17a Abs. 3 GVG nicht vorab entschieden worden, ist die Zuständigkeit vom Gericht der Hauptsache auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfen.«

Normenkette:

WEG § 3 ; GVG § 17a;

Gründe

I.