I.
Der Antragsteller ist als Erbe seiner während des Verfahrens verstorbenen Ehefrau (im folgenden: Antragstellerin) Eigentümer einer Wohnung in einer Anlage, die früher von der Antragsgegnerin verwaltet wurde. In der Eigentümerversammlung vom 1.6.1994 befaßten sich die Wohnungseigentümer mit dem Auftreten von Schimmel im Haus. Davon war auch die Wohnung der Antragstellerin betroffen. Der Versammlungsniederschrift zufolge wurden zu Tagesordnungspunkt (TOP) 9 folgende Beschlußanträge angenommen:
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