I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner zu 2 bis 4 sind die Wohnungseigentümer einer aus mehreren Häusern mit insgesamt 28 Wohnungen bestehenden Anlage, die von der Antragsgegnerin zu 1 als Bauträgerin errichtet wurde und seither von ihr verwaltet wird. Die Wohnung des Antragstellers liegt im Erdgeschoß des Hauses 3 über der Einfahrt zur Tiefgarage und am Zugangsweg zu den Häusern 1 bis 3, der diese Häuser über eine Treppe mit der Straße verbindet. Das Fenster eines vom Antragsteller als Schlafzimmer genutzten Raums und das Fenster des angrenzenden Badezimmers sind zur Treppe und zum Zugangsweg hin gerichtet.
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