BayObLG - Beschluß vom 12.01.2000
2Z BR 166/99
Normen:
WEG § 28 Abs. 3, 4 ;
Fundstellen:
FGPrax 2000, 61
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 5718/99
AG München 481 UR II 48/99 ,

Zur Entlastung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

BayObLG, Beschluß vom 12.01.2000 - Aktenzeichen 2Z BR 166/99

DRsp Nr. 2000/2983

Zur Entlastung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

»1. Der Verwalter hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen die Wohnungseigentümer auf Entlastung.2. Bezahlt der Verwalter über viele Jahre hinweg die Beträge, die dem Bauträger in Grundsteuerbescheiden in Rechnung gestellt sind, und nimmt die Ausgaben unter der Position "Grundsteuer" in die jeweilige Jahresabrechnung auf, sind Schadensersatzansprüche gegen ihn dann ausgeschlossen, wenn ihm im Zusammenhang mit der jeweiligen Jahresabrechnung Entlastung erteilt wurde.«

Normenkette:

WEG § 28 Abs. 3, 4 ;

Gründe

I.

Die Antragsteller sind die Wohnungseigentümer einer 1993 errichteten Wohnanlage, die früher von der Antragsgegnerin verwaltet wurde.