I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer größeren Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Den Antragstellern gehört eine Wohnung im obersten Stockwerk eines Wohngebäudes, das stufenförmig aufgebaut und dessen Dach bis zum 1. Stock heruntergezogen ist. Die Wohnungen im 2. Stock haben große Balkone; die Wohnungen im 1. und im 3. Stock verfügen über Terrassen, die jeweils in Dachausschnitte eingebaut sind. Die Antragsteller liegen auf einem Teil ihrer etwa 5 m² großen Terrasse eine Pergola errichten. Die Holzkonstruktion ist an zwei Seiten an den Dachsparren mittels Dübeln fest montiert; die Abdeckung der Pergola besteht aus verstellbaren Lamellen.
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