I.
Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer aus drei Häusern bestehenden Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten, einer GmbH, verwaltet wird.
In der Teilungserklärung ist bestimmt:
Jede Einheit ist von den übrigen wirtschaftlich vollständig getrennt, so dass Gemeinschaftseigentum im wirtschaftlichen Sinne nicht vorhanden ist, ausgenommen jedoch etwa gemeinschaftlich genutzte Ver- und Entsorgungsanlagen sowie die gelb eingezeichnete Grundstücksfläche.
Die Lasten und Kosten von Gemeinschaftseigentum im wirtschaftlichen Sinne tragen die betroffenen Eigentümer zu gleichen Teilen. Bezüglich der gelb angelegten Grundstücksfläche gilt die vorbezeichnete Kostenregelung.
Bei Beschlüssen über Gemeinschaftseigentum im wirtschaftlichen Sinne hat jede betroffene Einheit eine Stimme.
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