I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird und aus zehn Wohnungen, einem Laden und drei Garagen besteht. In der Eigentümerversammlung vom 18.2.,1997 beschlossen die Wohnungseigentümer den Einbau einer "neuen Hauseingangstüre mit integrierten Briefkästen und Klingelanlage". Die Kosten sollten ca. 12000 DM betragen; die Gestaltung der Türe sollte nach Vorlage von weiteren Angeboten in einer weiteren Eigentümerversammlung festgelegt werden. Ferner wurde beschlossen, die Briefkastenschlitze in den vorhandenen Wohnungseingangstüren zu schließen. Diese Eigentümerbeschlüsse wurden nicht angefochten.
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