I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage, die aus 22 Wohnungen und vier Läden besteht; die weitere Beteiligte ist die Verwalterin. Der Antragsteller zu 1 ist Eigentümer einer Wohnung im vierten Obergeschoß, der Antragsteller zu 2 einer solchen im ersten Obergeschoß; dem Wohnungseigentümer A. gehören unter anderem die vier Läden im Erdgeschoß. Der Laden Nr. 3 wird zum Betrieb eines Friseursalons genutzt.
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