I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage mit 165 Wohnungseigentumseinheiten. Der Miteigentumsanteil des Antragstellers beträgt 10,6/1000.
In der Wohnungseigentümerversammlung vom 1.12. 1998 wurden Sanierungsmaßnahmen mit einem Volumen von 1,9 Mio. DM sowie die Wiederwahl der Verwalterin beschlossen. Mit Schriftsatz seiner Verfahrensbevollmächtigten vom 4.1.1999 hat der Antragsteller die Ungültigerklärung der Beschlüsse beantragt. Nach Erholung eines Sachverständigengutachtens hat das Amtsgericht den Antrag abgewiesen und den Geschäftswert auf 2,0 Mio. DM (1,9 Mio. DM + 100 000 DM) festgesetzt.
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