Rechtsfolgen der Zugrundelegung einer abweichenden Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen
LG Hamburg, vom 13.10.2000 - Aktenzeichen 31 S 184/98
DRsp Nr. 2009/7424
Rechtsfolgen der Zugrundelegung einer abweichenden Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen
Legen die Parteien nach einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters einer Einigung über die zukünftige Miethöhe eine tatsächlich nicht zutreffende Wohnfläche zugrunde, so ist jedenfalls dann, wenn die tatsächliche Wohnfläche die dem Mieterhöhungsverlangen zugrunde liegende Wohnfläche um mehr als 10 % unterschreitet, eine Anpassung nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage geboten. Dies führt nicht nur zu einer Anpassung für die Zukunft, sondern auch zu einem Erstattungsanspruch des Mieters.