AG Hamburg-Wandsbek - Beschluss vom 31.10.2000
102 e II 368/00
Normen:
WEG § 13 Abs. 1 § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 3 ; BGB § 1004 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)372a
ZMR 2001, 1015

Kein Unterlassungsanspruch gegen starkes Rauchen in Eigentumswohnung

AG Hamburg-Wandsbek, Beschluss vom 31.10.2000 - Aktenzeichen 102 e II 368/00

DRsp Nr. 2003/16854

Kein Unterlassungsanspruch gegen starkes Rauchen in Eigentumswohnung

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Unterlassung der vom Mieter der Wohnung eines anderen Eigentümers ausgehenden Störungen durch übermäßige Zigarettengerüche.

Normenkette:

WEG § 13 Abs. 1 § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 3 ; BGB § 1004 Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp I(152)372a
ZMR 2001, 1015