Kein Unterlassungsanspruch gegen starkes Rauchen in Eigentumswohnung
AG Hamburg-Wandsbek, Beschluss vom 31.10.2000 - Aktenzeichen 102 e II 368/00
DRsp Nr. 2003/16854
Kein Unterlassungsanspruch gegen starkes Rauchen in Eigentumswohnung
Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Unterlassung der vom Mieter der Wohnung eines anderen Eigentümers ausgehenden Störungen durch übermäßige Zigarettengerüche.