Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig (§§
Die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Gesetzes (§
Den Antragstellern steht der geltend gemachte Anspruch auf Zustimmung zur Installation der geforderten Lüftungsanlage aus § 21 Abs. 4 WEG nicht zu.
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