Der AntrSt. gehören 2 Teileigentumseinheiten, die - wie in der Gemeinschaftsordnung u.a. zugelassen - nicht als Büroräume, sondern als Arztpraxis genutzt werden. Da die Gemeinschaftsordnung vorsieht, daß sie mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann, hat die Eigentümergemeinschaft mit ausreichender Mehrheit beschlossen, die Zustimmung zur Nutzung der o.g. Teileigentumseinheiten zu widerrufen. Die AntrSt. hat die Ungültigerklärung des Beschlusses beantragt.
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