BayObLG - 23.04.1993 (2Z BR 32/93) - DRsp Nr. 1993/3628
BayObLG, vom 23.04.1993 - Aktenzeichen 2Z BR 32/93
DRsp Nr. 1993/3628
»Beruht die Zurücknahme eines Rechtsmittels auf der vom Gericht vermittelten Einsicht von der Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels, kann es angemessen sein, von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten abzusehen.«