BayObLG vom 30.03.1993
2Z BR 11/93
Normen:
WEG § 5, § 23 Abs.4;
Fundstellen:
NJW-RR 1993, 1039

BayObLG - 30.03.1993 (2Z BR 11/93) - DRsp Nr. 1993/3642

BayObLG, vom 30.03.1993 - Aktenzeichen 2Z BR 11/93

DRsp Nr. 1993/3642

»1. Wird die Beschlußanfechtung auf einzelne Positionen einer durch Eigentümerbeschluß gebilligten Jahresabrechnung beschränkt, so sind nur diese Einzelpositionen Gegenstand des Verfahrens. Deshalb ist gegebenenfalls der Eigentümerbeschluß auch nur insoweit für ungültig zu erklären. 2. In einer aus mehreren Wohnhäusern und einem davon getrennt errichteten Tiefgaragenbau bestehenden Wohnanlage kann die Tiefgarage ein selbständiges Teileigentum bilden. In einem solchen Fall umfaßt das Sondereigentum nicht die Tiefgaragenabfahrtsrampe und die sie seitlich eingrenzenden Wände.«

Normenkette:

WEG § 5, § 23 Abs.4;
Fundstellen
NJW-RR 1993, 1039