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1990
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 02.08.1990
BReg 2 Z 76/90
Normen:
BGB
§
1004
Abs.
1
;
WEG
§
15
Abs.
1
, Abs.
3
;
Erste Zweckentfremdungsverordnung (Bayern) § 1;
Fundstellen:
NJW-RR 1991, 139
WuM 1990, 454
Vorinstanzen:
LG München I,
BayObLG - Beschluß vom 02.08.1990 (BReg 2 Z 76/90) - DRsp Nr. 1998/13177
BayObLG,
Beschluß
vom 02.08.1990
- Aktenzeichen BReg 2 Z 76/90
DRsp Nr. 1998/13177
Zur Frage, ob Räume, die in der Teilungserklärung als Hobbyräume bezeichnet sind, als Wohnung genutzt werden dürfen.
Normenkette:
BGB
§
1004
Abs.
1
;
WEG
§
15
Abs.
1
, Abs.
3
;
Erste Zweckentfremdungsverordnung (Bayern) § 1;
Vorinstanz: LG München I,
Fundstellen
NJW-RR 1991, 139
WuM 1990, 454
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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