BayObLG - Beschluß vom 07.11.1990 (BReg 2 Z 115/90) - DRsp Nr. 1993/3727
BayObLG, Beschluß vom 07.11.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 115/90
DRsp Nr. 1993/3727
»1. Eine Eintragung ist ihrem Inhalt nach unzulässig, wenn sie so unklar ist, da8 ihre Bedeutung auch durch zulässige Auslegung nicht ermittelt werden kann.
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