BayObLG - Beschluß vom 10.08.1993 (2Z BR 86/93) - DRsp Nr. 1993/3573
BayObLG, Beschluß vom 10.08.1993 - Aktenzeichen 2Z BR 86/93
DRsp Nr. 1993/3573
»1. Legt ein Verwalter, der in Verfahrensstandschaft einen Wohngeldanspruch geltend macht, zum Nachweis des zugrundeliegenden Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung eine umfangreiche Niederschrift über die Eigentümerversammlung vor. so liegt ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht der Gerichte nicht vor, wenn sie nicht die gesamte Niederschrift überprüfen und daher keine Kenntnis von einem weiteren Eigentümerbeschluß erlangen, durch den der Verwalter abberufen wurde. Es ist vielmehr Sache des in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers, sich auf einen solchen Eigentümerbeschluß zu berufen.
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