BayObLG - Beschluß vom 11.03.1993
3Z BR 180/92
Normen:
WEG § 48 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1993 Nr. 25
BayObLGZ 1993, 119

BayObLG - Beschluß vom 11.03.1993 (3Z BR 180/92) - DRsp Nr. 1998/13409

BayObLG, Beschluß vom 11.03.1993 - Aktenzeichen 3Z BR 180/92

DRsp Nr. 1998/13409

»Ficht ein Wohnungseigentümer einer kleinen Eigentümergemeinschaft einen Beschluß über Sanierungsmaßnahmen an, so wird die Höhe der Kosten wegen des meist hohen Eigeninteresses zu diesem nicht ohne weiteres außer Verhältnis stehen. Dennoch kann im Einzelfall der Zugang zu den Gerichten auf Grund besonderer Umstände in einer nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert sein; der sich aus § 48 Abs. 2 WEG ergebende volle Geschäftswert ist dann auf einen Betrag zu ermäßigen, der das Interesse aller Beteiligten angemessen berücksichtigt (Fortführung von BayObLGZ 1988, 319).«

Normenkette:

WEG § 48 Abs. 2 ;
Fundstellen
BayObLGZ 1993 Nr. 25
BayObLGZ 1993, 119