BayObLG - Beschluß vom 11.09.1990 (BReg 2 Z 53/90) - DRsp Nr. 1998/13194
BayObLG, Beschluß vom 11.09.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 53/90
DRsp Nr. 1998/13194
1. Wer eine bauliche Anlage auf einem Grundstücksteil errichtet, der einem anderen Wohnungseigentümer als Sondernutzungsfläche zusteht, kann auf Beseitigung der baulichen Anlage in Anspruch genommen werden (§ 1004 Abs. 1BGB, § 15 Abs. 3WEG).2. Ist die mit dem Rechtsvorgänger vereinbarte Nutzungsgrenze nicht im Grundbuch eingetragen, kann sich der Antragsgegner hierauf nicht berufen.