BayObLG - Beschluß vom 16.05.1990 (BReg 1 b Z 22/89) - DRsp Nr. 1998/13141
BayObLG, Beschluß vom 16.05.1990 - Aktenzeichen BReg 1 b Z 22/89
DRsp Nr. 1998/13141
Verlangt die Eigentümergemeinschaft die Beseitigung einer baulichen Veränderung (hier Verglasung eines Balkons), kann dem Einwand, das Beseitigungsverlangen sei rechtsmißbräuchlich, entgegengehalten werden, daß die übrigen Eigentümer zuvor bereits gegen eine derartige Baumaßnahme ausgesprochen hatten.