BayObLG - Beschluß vom 16.09.1993
2Z BR 55/93
Normen:
BGB § 667; WEG § 27 Abs.1, § 28 Abs.3;

BayObLG - Beschluß vom 16.09.1993 (2Z BR 55/93) - DRsp Nr. 1993/3563

BayObLG, Beschluß vom 16.09.1993 - Aktenzeichen 2Z BR 55/93

DRsp Nr. 1993/3563

»Ein Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den früheren Verwalter nach § 667 BGB kann nicht auf Zahlungsvorgänge und Handlungen in solchen Jahren gestützt werden, für die dem Verwalter bestandskräftig Entlastung erteilt worden ist. Ein solcher Anspruch kann nicht derart berechnet werden, daß Zahlungsvorgänge und Forderungen miteinander saldiert werden.«

Normenkette:

BGB § 667; WEG § 27 Abs.1, § 28 Abs.3;