BayObLG - Beschluß vom 22.07.1993
2Z BR 54/93
Normen:
WEG § 26 Abs.1;
Fundstellen:
DRsp I(152)208d
WuM 1993, 762

BayObLG - Beschluß vom 22.07.1993 (2Z BR 54/93) - DRsp Nr. 1993/3580

BayObLG, Beschluß vom 22.07.1993 - Aktenzeichen 2Z BR 54/93

DRsp Nr. 1993/3580

»Ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Verwalters liegt vor, wenn sich dieser Ansprüche eines Dritten gegen die Wohnungseigentümer abtreten läßt und sie gegen die Wohnungseigentümer oder einen von ihnen als Gesamtschuldner gerichtlich geltend macht.«

Normenkette:

WEG § 26 Abs.1;
Fundstellen
DRsp I(152)208d
WuM 1993, 762