BayObLG - Beschluß vom 22.07.1993
2Z BR 60/93
Normen:
WEG § 21 Abs.3, 4, § 22 Abs.1;

BayObLG - Beschluß vom 22.07.1993 (2Z BR 60/93) - DRsp Nr. 1993/3581

BayObLG, Beschluß vom 22.07.1993 - Aktenzeichen 2Z BR 60/93

DRsp Nr. 1993/3581

»Wird der Zeitschalter für die Außenbeleuchtung einer Wohnanlage durch einen Dämmerungsschalter ersetzt, um eine ausreichende Beleuchtung des Zugangs sicherzustellen, so handelt es sich dabei um eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.«

Normenkette:

WEG § 21 Abs.3, 4, § 22 Abs.1;