BayObLG - Beschluß vom 23.08.1990 (BReg 2 Z 80/90) - DRsp Nr. 1998/13189
BayObLG, Beschluß vom 23.08.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 80/90
DRsp Nr. 1998/13189
»Errichtet der Bauträger entgegen der ursprünglichen Planung vor Entstehung einer rechtlich in Vollzug gesetzten oder einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft neben der zentralen Ölheizungs- und Warmwasserbereitungsanlage für eine Wohnung eine mit Flüssiggas betriebene Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage, so können die übrigen Wohnungseigentümer von dem Eigentümer dieser Wohnung nicht die Beseitigung der Flüssiggasanlage und den Anschluß an die Ölheizungsanlage verlangen.«