BayObLG - Beschluß vom 24.06.1993
2Z BR 56/93
Normen:
BGB § 133; GBO § 19; WEG § 10 Abs. 1;
Fundstellen:
BayObLGZ 1993 Nr. 61
NJW-RR 1993, 1362

BayObLG - Beschluß vom 24.06.1993 (2Z BR 56/93) - DRsp Nr. 1993/3602

BayObLG, Beschluß vom 24.06.1993 - Aktenzeichen 2Z BR 56/93

DRsp Nr. 1993/3602

»1. Der Alleineigentümer verliert die Befugnis zu einseitiger Änderung der Teilungserklärung nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den ersten Erwerber eines Wohnungseigentums. 2. Eine Vollmacht in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, durch die der Erwerber den Veräußerer bevollmächtigt, die Teilungserklärung zu ändern, solange »dem Käufer keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt werden, sein Sondereigentum unangetastet bleibt und die Benutzung des Gemeinschaftseigentums nicht eingeschränkt wird«, ist für eine Eintragung in das Grundbuch keine geeignete Grundlage.«

Normenkette:

BGB § 133; GBO § 19; WEG § 10 Abs. 1;
Fundstellen
BayObLGZ 1993 Nr. 61
NJW-RR 1993, 1362