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1990
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 27.03.1990
BReg 1 b Z 17/89
Normen:
WEG
§
13
Abs.
1
, §
14
Abs.
1
, §
15
Abs.
3
;
Fundstellen:
NJW-RR 1990, 854
WuM 1990, 315
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth,
BayObLG - Beschluß vom 27.03.1990 (BReg 1 b Z 17/89) - DRsp Nr. 1998/13118
BayObLG,
Beschluß
vom 27.03.1990
- Aktenzeichen BReg 1 b Z 17/89
DRsp Nr. 1998/13118
»Zur Verpflichtung eines Wohnungseigentümers, seine Wohnung zu Wohnzwecken nutzbar zu machen und entsprechend zu nutzen.«
Normenkette:
WEG
§
13
Abs.
1
, §
14
Abs.
1
, §
15
Abs.
3
;
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth,
Fundstellen
NJW-RR 1990, 854
WuM 1990, 315
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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