BayObLG - Beschluß vom 27.09.1990 (BReg 2 Z 113/90) - DRsp Nr. 1998/13202
BayObLG, Beschluß vom 27.09.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 113/90
DRsp Nr. 1998/13202
Gegen die in der Hauptsache ergangene Beschwerdeentscheidung des Landgerichts ist in WEG -Sachen die sofortige weitere Beschwerde gegeben; eine selbständige Anfechtung der in der Beschwerdeentscheidung enthaltenen Kostenentscheidung ist hingegen nicht möglich.