BayObLG - Beschluß vom 28.03.1985 (BReg 2 Z 8/85) - DRsp Nr. 1998/13867
BayObLG, Beschluß vom 28.03.1985 - Aktenzeichen BReg 2 Z 8/85
DRsp Nr. 1998/13867
»Studierende der Musik und Berufsmusiker können einen Eigentümerbeschluß, der das häusliche Musizieren im Rahmen des § 15 Abs. 2WEG beschränkt, nicht mit der Begründung anfechten, ihnen müßten weitergehende Gebrauchsrechte als allen anderen Wohnungseigentümern eingeräumt werden.«