BayObLG - Beschluß vom 28.03.1990 (BReg 2 Z 15/90) - DRsp Nr. 1998/13120
BayObLG, Beschluß vom 28.03.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 15/90
DRsp Nr. 1998/13120
1. Wer in einer WEG -Sache sofortige Beschwerde eingelegt hat, genügt der ihm zuzumutenden Sorgfalt nicht, wenn er nach Beschwerdeeinlegung einen mehrwöchigen Auslandsaufenthalt antritt und dabei nur einen postalischen Nachsendeauftrag erteilt.2. Erlangt ein Beteiligter in einer WEG -Sache am vorletzten Tag des Fristablaufs davon Kenntnis, daß ihm eine Beschwerdeentscheidung wirksam zugegangen ist, hat er alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Frist einhalten zu können.