BayObLG - Beschluß vom 30.04.1990 (BReg 1 b Z 20/89) - DRsp Nr. 1998/13535
BayObLG, Beschluß vom 30.04.1990 - Aktenzeichen BReg 1 b Z 20/89
DRsp Nr. 1998/13535
»Besitzschutzansprüche als Alleinbesitzer kann ein Wohnungseigentümer gegenüber anderen Wohnungseigentümern nur geltend machen, soweit er alleinigen Teilbesitz-hat. Dies kann auf Grund seines Sondereigentums gegeben sein oder auf Grund eines Sondernutzungsrechts, das die übrigen Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch gemeinschaftlichen Eigentums völlig ausschließt.«