BayObLG - Beschluß vom 30.05.1990 (BReg 2 Z 36/90) - DRsp Nr. 1998/13147
BayObLG, Beschluß vom 30.05.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 36/90
DRsp Nr. 1998/13147
1. Soll einem Wohnungseigentümer ein Teil des Gemeinschaftseigentums zur alleinigen Nutzung unter Ausschluß des Mitgebrauchs der anderen Eigentümer überlassen werden, bedarf dies der Zustimmung sämtlicher Eigentümer.2. Es stellt keinen dem Interesse der Gesamtheit der Eigentümer nach billigem Ermessen entsprechenden Gebrauch dar, wenn auf dem Gang einer Ferienappartementanlage ein Getränkeautomat aufgestellt wird.