Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch eine nahe gelegene Großbaustelle
LG Mannheim, Urteil vom 08.10.1999 - Aktenzeichen 4 S 93/99
DRsp Nr. 2003/16766
Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch eine nahe gelegene Großbaustelle
»Die Regelung des § 539BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar, wenn der Mieter beim Abschluss des Mietvertrags zwar weiß, dass in unmittelbarer Nähe der Wohnung alsbald eine Großbaustelle errichtet wird, er aber Dauer und Ausmaß der hierdurch bedingten Beeinträchtigung des Mietgebrauchs nicht übersehen kann.«