OLG Hamm - Urteil vom 13.06.2012
I-15 W 368/11
Normen:
WEG § 12 Abs. 4 S. 1;

Befugnis einer Unter-Eigentümergemeinschaft zur Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung

OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2012 - Aktenzeichen I-15 W 368/11

DRsp Nr. 2012/16720

Befugnis einer Unter-Eigentümergemeinschaft zur Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

WEG § 12 Abs. 4 S. 1;

Gründe

Die nach § 71 Abs. 1 GBO zulässige Beschwerde ist in der Sache unbegründet.