I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer von der weiteren Beteiligten verwalteten Wohnanlage.
Am 28.3.2000 beschlossen die Wohnungseigentümer unter anderem, den von dem Antragsgegner zu 1 errichteten Wintergarten unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden.
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