OLG Bamberg - Urteil vom 06.06.2003
6 U 20/03
Normen:
BGB § 258 S. 2 § 539 Abs. 2 § 548 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZM 2004, 342
WuM 2004, 20

Beginn der Verjährung des Wegnahmeanspruchs des Mieters

OLG Bamberg, Urteil vom 06.06.2003 - Aktenzeichen 6 U 20/03

DRsp Nr. 2004/15058

Beginn der Verjährung des Wegnahmeanspruchs des Mieters

»Die Verjährung des Wegnahmeanspruchs des Mieters beginnt mit der rechtlichen Beendigung des Mietvertrages, nicht mit dem Zeitpunkt einer späteren Räumung. Auch die Verpflichtung des Vermieters, die Wegnahme der Einrichtung nach Rücknahme der Mietsache zu gestatten, endet nach sechs Monaten ausgehend vom Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Mietvertrages und nicht ab dem Zeitpunkt der Wiedererlangung des Besitzes an dem Vertragsobjekt.«

Normenkette:

BGB § 258 S. 2 § 539 Abs. 2 § 548 Abs. 2 ;
Fundstellen
NZM 2004, 342
WuM 2004, 20