Die gemäß § 45 Abs. 1 WEG, §§
I. Die Antragsteller und Antragsgegner sind Wohnungseigentümer der Anlage .......... Die beteiligte Verwaltungsgesellschaft .......................................................ist seit ca. 20 Jahren (mit einer Unterbrechung 1993/94) als Verwalterin tätig, jedoch seit 1983 ohne schriftlichen Vertrag.
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