Begründung einer Grunddienstbarkeit an einem Sondernutzungsrecht
OLG Hamburg, Beschluss vom 09.02.2001 - Aktenzeichen 2 Wx 11/97
DRsp Nr. 2004/1394
Begründung einer Grunddienstbarkeit an einem Sondernutzungsrecht
An einem Sondernutzungsrecht (hier: an einem Kraftfahrzeug-Stellplatz) kann nur dann eine Grunddienstbarkeit begründet werden, wenn sämtliche Wohnungseigentümer die Eintragung bewilligen.