Der seit 1986 geschiedene Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hatte im Streitjahr (1982) neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit u.a. einen Verlust aus gewerblicher Tätigkeit. Außerdem ist im Wege des Rücktrages (§ 10d des Einkommensteuergesetzes - EStG -) ein Verlust, den der Kläger im Jahr 1984 in seinem Gewerbebetrieb erlitten hat, zu berücksichtigen. Der Kläger wurde im Streitjahr mit seiner geschiedenen Ehefrau, die ebenfalls Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hatte, zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|