OLG Celle - Beschluss vom 07.02.2003
4 W 208/02
Normen:
WEG § 14 ; WEG § 21 Abs. 5 Ziff. 2 ; WEG § 22 Abs. 1 ; WEG § 23 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 27.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 33/02
AG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 70 II 102/02

Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft - Balkonsanierung

OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2003 - Aktenzeichen 4 W 208/02

DRsp Nr. 2003/7605

Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft - Balkonsanierung

1. In der Regel genügt zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer, dass der Gegenstand schlagwortartig bezeichnet wird. 2. Eine Balkonsanierung betrifft regelmäßig das Gemeinschaftseigentum und kann von der Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen werden. 3. Die Entscheidung, die Fassade im Bereich der Balkone mit weißer Farbe zu streichen, beeinträchtigt das Recht des nichtzustimmenden Wohnungseigentümers nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus und muss deshalb nicht einstimmig ergehen.

Normenkette:

WEG § 14 ; WEG § 21 Abs. 5 Ziff. 2 ; WEG § 22 Abs. 1 ; WEG § 23 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft ####### in #######.